Führerscheinklassen

Diese Klassen können wir in unserer Fahrschule bieten:

Klasse A, A2 | Klasse A1 / 196 | Klasse B / B 197 | Klasse BE | Klasse B96 | Klasse AM | Klasse L | Mofa

A Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge


Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und mit einer Durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einerLeistung von Mehr als 15 kW.


A2 Krafträder bis 35 kW Leistung / Leermasse max.0,2kw/kg.


Voraussetzungen:

  • Mindestalter für A 24 bzw 20 Jahre
  • Mindestalter für A2 18 Jahre
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen


Mindeststunden Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten:

  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: 6
  • klassenspezifischer Zusatzunterricht: 4


Parktische Fahrstunden:

  • Überlandfahrt: 5
  • Autobahnfahrt: 4
  • Beleuchtungsfahrt: 3


Sonderbedingungen:

  • Bei mindestes zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigen Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
  • Besitzt der Bewerber die jeweils niedrige Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit.

Leichtkrafträder bis 125 cm³/Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15kW


Voraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen


Mindeststunden Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten:

  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: 6
  • klassenspezifischer Zusatzunterricht: 4


Praktische Fahrstunden:

  • Überlandfahrt: 5
  • Autobahnfahrt: 4
  • Beleuchtungsfahrt: 3

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten werden nur so viele Fahrstunden benötigt, bis Du Dein Fahrzeug sicher und gewandt beherrschst.


Prüfung:

Theorieprüfung und praktische Prüfung


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Schlüsselzahl 196


Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Lichtbild


Mindeststunden Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten:

  • klassenspezifischer Zusatzunterricht: 4 


Praktische Fahrstunden:

  • min. 10 Fahrstunden, Autobahnfahrt und Überlandfahrt (Beleuchtungsfahrt enthalten)

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht maximal 8 Personen plus Fahrer. Alle Anhänger bis 750 kg zG, bei Anhänger miteiner zG von mehr als 750 kG ist die zG der Kombination auf 3500 kG begrenzt.


Voraussetzungen:

  • Mindestalter 17 Jahre (Führerschein mit 17) - sonst 18 Jahre
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen


Mindeststunden Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten:

  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: 6
  • klassenspezifischer Zusatzunterricht: 2

Praktische Fahrstunden:

  • Überlandfahrt: 5
  • Autobahnfahrt: 4
  • Beleuchtungsfahrt: 3


Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten (Überlandfahrt, Autobahnfahrt, Dunkelfahrt) werden nur so viele Fahrstunden benötigt, bis Du Dein Fahrzeug sicher und gewandt beherrschst.


Prüfung:

Theorieprüfung und praktische Prüfung


BE Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG und bis 3500 kg.

B96 Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG. Die zG der Kombination ist begrenzt auf 4200 kg.


Voraussetzungen:

  • Führerschein der Klasse B


Mindeststunden - Praktische Fahrstunden von B Aufstockung auf BE:

  • Überlandfahrt: 3
  • Autobahnfahrt: 1
  • Beleuchtungsfahrt: 1


Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten (Überlandfahrt, Autobahnfahrt, Dunkelfahrt) werden nur so viele Fahrstunden benötigt, bis Du Dein Fahrzeug sicher und gewandt beherrschst.


Prüfung:

Nur praktische Prüfung

B96 Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG. Die zG der Kombination ist begrenzt auf 4200 kg.


Voraussetzungen:

  • Führerschein der Klasse BE
  • Teilnahme am theoretischen Schulungsprogramm in der Fahrschule.


Hier sind keine praktischen Fahrstunden und keine Prüfung notwendig.

Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped,Mokick)

Dreirädrige Kleinkrafträder

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge


Voraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen


Mindeststunden Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten:

  • bei Ersterteilung: 12
  • klassenspezifischer Zusatzunterricht: 2


Praktische Fahrstunden:

  • keine Pflichtfahrstunden
  • Übungsstunden nach Bedarf


Es werden nur so viele Fahrstunden benötigt, bis Du Dein Fahrzeug sicher und gewandt beherrschst.


Prüfung:

Theorieprüfung und praktische Prüfung

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und fur solche Zwecke eingesetztwerden,mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max.25 km/h auch mit Anhänger.


Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 16
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Erste-Hilfe-Kurs


Mindeststunden Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten:

  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 2


Prüfung:

Theorieprüfung

Kleinkrafträder bis 50 ccm, Hubraum max. 25 km/h bbH; Elektro- oder Verbrennungsmotor; einsitzig


Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 15
  • Lichtbild


Mindeststunden Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten:

  • Mofakurs: 6


Praktische Fahrstunden:

  • mindestens 2 (90 Minuten)


Prüfung:

Theorieprüfung


Außerdem berechtigt ein Mofa zu fahren sind Personen mit:

  • Fahrerlaubnis der Klasse A zum Führen von Fahrzeugen der Klasse A2,A1 und AM.
  • Fahrerlaubnis der Klasse A1 zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM
  • Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und L