Führerschein mit 17

Für alle, die nicht länger warten wollen, gibt es das "Begleitete Fahren mit 17 Jahren".

Du kannst mit der Führerscheinausbildung bereits ab 16 ½ Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung darfst Du frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen.

Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung und frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.

Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag. Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.

Warum "Begleitetes Fahren mit 17"?

Fahranfänger im Alter von 18 – 25 Jahren sind überdurchschnittlich häufig in tödliche oder Unfälle mit Schwerverletzten verwickelt. Ursache ist unter anderem die noch fehlende Fahrpraxis nach Erwerb des Führerscheins.

Auto fahren muss geübt werden, denn erst im Laufe der Zeit erwirbt man Fahrroutine, die es ermöglicht, stärker die Aufgaben wahr zu nehmen, die zum sicheren Fahren notwendig sind.

Sichere Fahrerinnen und Fahrer haben nicht nur das Fahren geübt (in der Begleitphase rd. 5000 km), sondern lenken ein Fahrzeug vernünftig und angepasst an die Verkehrsverhältnisse.

Über die Beherrschung des Fahrzeugs und der Verkehrssituationen hinaus ist von besonderer Bedeutung, dass Sie Ihre eigenen Fähigkeiten einschätzen lernen, sich der Risiken bewusst sind und weder sich selbst noch andere in gefährliche Situationen bringen.

Zusätzlich zum normalen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis muss der Antrag auf Teilnahme am Programm „Begleitetes Fahren ab 17" abgegeben werden. Außerdem sind folgende Unterlagen beizufügen:


  • Meldenachweis (Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses)
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Antragsformular von der Fahrschule)
  • Einverständniserklärung der Begleitperson(en) (die Zahl der Begleiter ist nicht limitiert)
  • Führerschein(e) der Begleitperson(en) (ggf. in Kopie)
  • 1 Lichtbild im Format 35 x 45 mm aus neuerer Zeit, biometrisch,
  • Sehtestbescheinigung eines Optikers, oder eine augenärztlichen Bescheinigungen über die Untersuchung des Sehvermögens
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs


Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.


  • Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein.
  • Sie darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung im VZR (Verkehrszentralregister) mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein.
  • Für sie gilt die 0,5-Promille Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel nach § 24a StVG.

Die Anmeldungsgebühren ändern sich immer wieder und sind von Landratsamt zu Landratsamt unterschiedlich. Schaut deshalb am Besten direkt auf den Seiten der Landratsämter nach:


Landratsamt Tübingen (TÜ):

Fahrerlaubnis, Führerschein | Landkreis Tübingen

(kreis-tuebingen.de)


Landratsamt Reutlingen (RT):

Landratsamt Reutlingen | Amt für Recht, Ordnung und

Verkehr (kreis-reutlingen.de)


Landratsamt Böblingen (BB):

Landkreis Böblingen -Führerscheine (lrabb.de)


Landratsamt Esslingen (ES):

Landkreis Esslingen - Führerscheinstelle

(landkreis-esslingen.de)


Da sich die Formulare immer wieder ändern und von Landratsamt zu Landratsamt verschieden sind, findest Du die aktuellen am besten auf den Webseiten der Landratsämter:


Landratsamt Tübingen (TÜ):

Fahrerlaubnis, Führerschein | Landkreis Tübingen

(kreis-tuebingen.de)


Landratsamt Reutlingen (RT):

Landratsamt Reutlingen | Amt für Recht, Ordnung und

Verkehr (kreis-reutlingen.de)


Landratsamt Böblingen (BB):

Landkreis Böblingen -Führerscheine (lrabb.de)


Landratsamt Esslingen (ES):

Landkreis Esslingen - Führerscheinstelle

(landkreis-esslingen.de)