Führerscheinklassen
Klasse A,A2 | Klasse A1 | Klasse B | Klasse BE | Klasse AM | Klasse L | Mofa
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Klasse A |
A Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und mit einer Durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einerLeistung von Mehr als 15 kW.
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung / Leermasse max.0,2kw/kg.
Voraussetzung:
Mindestalter für A 24 bzw 20 Jahre
Mindestalter für A2 18 Jahre
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Mindeststunden:
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten:
bei Ersterteilung: 12
bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: 6
klassenspezifischer Zusatzunterricht: 4
Parktische Fahrstunden
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Beleuchtungsfahrt: 3
1. Bei mindestes zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigen Klasse ist keine
praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer,
bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser
die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
2. Besitzt der Bewerber die jeweils niedrige Klasse noch nicht seit mindestens
zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt 1b) direkt auf A aufsteigen,
ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit.
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Klasse A1 |
Leichtkrafträder bis 125 cm³/Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15kW
Voraussetzung:
Mindestalter 16 Jahre
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Mindeststunden:
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: 6
klassenspezifischer Zusatzunterricht: 4
Praktische Fahrstunden
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Beleuchtungsfahrt: 3
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten (Über-
landfahrt, Autobahnfahrt, Dunkelfahrt) werden nur so viele Fahrstunden benötigt, bis Du Dein Fahrzeug sicher und gewandt beherrschst.
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
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Klasse B |
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht maximal 8 Personen
plus Fahrer.
Alle Anhänger bis 750 kg zG, bei Anhänger miteiner zG von mehr als
750 kG ist die zG der Kombination auf 3500 kG begrenzt.
Voraussetzung:
Mindestalter 17 Jahre für Führerschein mit 17 - sonst 18 Jahre
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Mindeststunden:
Theorie:
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: 6
klassenspezifischer Zusatzunterricht: 2
Praktische Fahrstunden:
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Beleuchtungsfahrt: 3
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten (Über-
landfahrt, Autobahnfahrt, Dunkelfahrt) werden nur so viele Fahrstunden benötigt, bis Du Dein Fahrzeug sicher und gewandt beherrschst.
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
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Klasse BE / B96 |
B Kraftwagen der klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
und bis 3500 kg.
Mindeststunden:
Praktische Fahrstunden von B Aufstockung auf BE:
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Beleuchtungsfahrt: 1
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten (Über-
landfahrt, Autobahnfahrt, Dunkelfahrt) werden nur so viele Fahrstunden benötigt, bis Du Dein Fahrzeug sicher und gewandt beherrschst.
Prüfung: Nur praktische Prüfung
B 96 Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
Die zG der Kombination ist begrenzt auf 4200 kg.
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Klasse aM |
Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped,Mokick)
Dreirädrige Kleinkrafträder
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Voraussetzung:
Mindestalter 16 Jahre
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Mindeststunden:
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
klassenspezifischer Zusatzunterricht: 2
Praktische Fahrstunden:
keine Pflichtfahrstunden, Übungsstunden nach Bedarf
Es werden nur so viele Fahrstunden benötigt, bis Du Dein Fahrzeug sicher und gewandt beherrschst.
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
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Klasse L |
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land-oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und fur solche Zwecke eingesetztwerden,mit einer bbH von max. 40 km/h,auch mit
Anhänger, danndürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermaschinen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max.25 km/h
auch mit Anhänger.
Voraussetzung:
Mindestalter: 16
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Erste-Hilfe-Kurs
Mindeststunden:
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten:
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Prüfung: Theorieprüfung
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MOFA |
Kleinkrafträder bis 50 ccm, Hubraum max. 25 km/h bbH; Elektro- oder Verbrennungsmotor; einsitzig

Voraussetzung:
Mindestalter: 15
Lichtbild
Mindeststunden:
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten:
Mofakurs: 6
Praktische Fahrstunden:
mindestens 2 (90 Minuten)
Prüfung: Theorieprüfung

Außerdem berechtigen
- Fahrerlaubnis der Klasse A zum Führen von Fahrzeugen der Klasse A2,A1 und AM.
- Fahrerlaubnis der Klasse A1 zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM
- Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und L
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